Topic outline

  • digi.komp8 Beispiel

    Informatik, Bildnerische Erziehung

    ab 7. Schulstufe

    Einführung in Creative Commons und Bildrechte


     

    Nein, du darfst nicht einfach ein Foto, das du auf einer Webseite gefunden hast kopieren und auf Facebook stellen oder anderwärtig online veröffentlichen, denn:

    Alle Werke unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet werden. Das bedeutet, dass das Urheberrecht das "Geistige Eigentum" schützt.

    Aber alles selbst fotografieren ... das geht doch auch nicht! Das stimmt und darum gibt es die Creative Commons!

  • Metadaten

    Informationen für Lehrkräfte

    Fachbezug Informatik, Bildnerische Erziehung
    Bezug zum
    Fachlehrplan
     
    Schulstufe ab 7. Schulstufe
    Zeitaufwand 1-2 Unterrichtseinheiten
    Handlungsdimension
    • Wissen und Verstehen
    • Anwenden und Gestalten
    Digitale Grundbildung 2. Informations-, Daten- und Medienkompetenz

    2.4 Teilen

    2.4.1 Schülerinnen und Schüler teilen Informationen, Daten und digitale Inhalte mit anderen durch geeignete digitale Technologien,

    2.4.2 Schülerinnen und Schülerkennen die Grundzüge des Urheberrechts sowie des Datenschutzes (insb. das Recht am eigenen Bild) und wenden diese Bestimmungen an.


    5. Digitale Kommunikation und Social Media

    5.2 An der Gesellschaft teilhaben

    5.2.1 Schülerinnen und Schüler begreifen das Internet als öffentlichen Raum und erkennen damit verbundenen Nutzen und Risiken.

    6. Sicherheit

    6.2 Persönliche Daten und Privatsphäre schützen

    6.2.1 Schülerinnen und Schüler verstehen, wie persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und geteilt werden können,

    6.2.2 Schülerinnen und Schüler treffen Vorkehrungen, um ihre persönlichen Daten zu schützen,

    6.2.3 Schülerinnen und Schüler kennen Risiken, die mit Geschäften verbunden sind, die im Internet abgeschlossen werden.
    Anmerkung


     Tags  Creative Commons, CC, Urheberrecht, Bildrecht, Lizenz, Collage