Kursthemen

  • Informatik

    Urheberrecht

    6.-8. Schulstufe

    Nur weil Fotos und Videos frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man diese verwenden kann, wann und wo man will. Immer mehr „WEB-User“ (Menschen, die  das Internet verwenden) sehen sich deshalb mit Geldstrafen aufgrund der Verletzung von Urheberrechten konfrontiert. Ihnen ist nicht bewusst, wann Urheberrechte verletzt werden und welche Folgen dies haben kann.

  • Metadaten

    Informationen für Lehrkräfte

    Fachbezug Informatik
    Bezug zum
    Fachlehrplan
     
    Schulstufe Ab der 6. Schulstufe
    Zeitaufwand  1- 2 Unterrichtseinheiten
    Handlungsdimension
    • Wissen und Verstehen
    • Anwenden und Gestalten
    • Reflektieren und Bewerten
    Digitale Grundbildung 1 Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
    1.1 Digitalisierung im Alltag
    1.1.1 Schülerinnen und Schüler können die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag gestalten.

    2 Informations-, Daten- und Medienkompetenz
    2.1 Suchen und finden
    2.1.1. Schülerinnen und Schüler formulieren ihre Bedürfnisse für die Informationssuche.
    2.1.2 Schülerinnen und Schüler planen zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen, Daten und digitalen Inhalten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden (z.B. Suchbegriffe), passender Werkzeuge bzw. nützlicher Quellen.
    2.2.3 Schülerinnen und Schüler können mit automatisiert aufbereiteten Informationsangeboten eigenverantwortlich umgehen.

    2.3 Organisieren
    2.3.1 Schülerinnen und Schüler speichern Informationen, Daten und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur, in der diese gefunden und verarbeitet werden können.

    2.4 Teilen
    2.4.1 Schülerinnen und Schüler teilen Informationen, Daten und digitale Inhalte mit anderen durch geeignete digitale Technologien.
    2.4.2 Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge des Urheberrechts sowie des Datenschutzes (insb. das Recht am eigenen Bild) und wenden diese Bestimmungen an.

    3 Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
    3.2 Textverarbeitung
    3.2.1 Schülerinnen und Schüler geben Texte zügig ein.
    3.2.2 Schülerinnen und Schüler strukturieren und formatieren Texte unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten.
    3.2.3 Schülerinnen und Schüler führen Textkorrekturen durch (ggf. unter Zuhilfenahme von Überarbeitungsfunktionen, Rechtschreibprüfung oder Wörterbuch).

    Anmerkung
     Tags Urheberrecht, Creative Commons