Kursthemen

  • Geschichte und Sozialkunde

    Große Entdecker und ihre Reisen

    7. + 8. Schulstufe
    Kolumbus Vasco_da_Gama Magellan Cook
    Bildquelle: Wikipedia

  • Metadaten

    Informationen für Lehrkräfte

    Fachbezug Geschichte und Sozialkunde
    Bezug zum
    Fachlehrplan
    Geschichte: Neuzeitliche Entdeckungs- und Eroberungsreisen
    Schulstufe 7. Schulstufe
    Zeitaufwand 1-2 Unterrichtseinheiten
    Handlungsdimension
    • Wissen und Verstehen
    • Anwenden und Gestalten
    Digitale Grundbildung

    2. Informations-, Daten- und Medienkompetenz

    2.1 Suchen und finden

    2.1.1 Schülerinnen und Schüler formulieren ihre Bedürfnisse für die Informationssuche.

    2.1.2 Schülerinnen und Schüler planen zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen, Daten und digitalen Inhalten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden (z.B. Suchbegriffe), passender Werkzeuge bzw. nützlicher Quellen.

    2.2 Vergleichen und bewerten

    2.2.3 Schülerinnen und Schüler können mit automatisiert aufbereiteten Informationsangeboten eigenverantwortlich umgehen.

    2.3 Organisieren

    2.3.1 Schülerinnen und Schüler speichern Informationen, Daten und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur, in der diese gefunden und verarbeitet werden können.


    4. Mediengestaltung

    4.2 Digitale Medien produzieren

    4.2.1 Schülerinnen und Schüler erleben sich selbstwirksam, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.

    4.2.2 Schülerinnen und Schüler gestalten digitale Medien mittels aktueller Technologien, ggf. unter Einbeziehung anderer Medien: Texte, Präsentationen, Audiobeiträge, Videobeiträge sowie multimediale Lernmaterialien.

    4.2.3 Schülerinnen und Schüler beachten Grundregeln der Mediengestaltung.
    Anmerkung
    Tags

    Entdecker, Entdeckungsreisen, Neuzeit, Kolumbus, Magellan

  • Abschnitt 2

  • Abschnitt 3

  • Abschnitt 4

  • Abschnitt 5

  • Abschnitt 6

  • Abschnitt 7

  • Abschnitt 8

  • Abschnitt 9

  • Abschnitt 10